HeiseForenWiki:Urheberrechte beachten: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urheberrecht schützt bestimmte ästhetische Werkformen, darunter Sprachwerke, vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Die im  Forum und hier in der Heise-Wiki verfassten Beiträge stellen Sprachwerke dar, können also urheberrechtlich geschützt sein.  
Das Urheberrecht schützt bestimmte ästhetische Werkformen, darunter Sprachwerke, vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Die im  Forum und hier in der Heise-Wiki verfassten Beiträge stellen Sprachwerke dar, können also urheberrechtlich geschützt sein.  


Nach § 51 Einls, Nummer 2 UrhG sind Zitate von Sprachwerken in bestimmenten Fällen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein neues Sprachwerk entsteht, also eine eigene geistige Auseinandersetzung erfolgt. "Vollständige" Zitate sind daher in der Regel unzulässig, wenn das zitierte Werk geschützt ist.  
Nach § 51 Nummer 2 UrhG sind Zitate von Sprachwerken in bestimmenten Fällen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein neues Sprachwerk entsteht, also eine eigene geistige Auseinandersetzung erfolgt. "Vollständige" Zitate sind daher in der Regel unzulässig, wenn das zitierte Werk geschützt ist.  


Unabhängig von der Rechtslage, sollte stets ein Zitat als solches gekennzeichnet werden. Vollständige Zitate sind zu unterlassen und durch einen Link zu ersetzen.
Unabhängig von der Rechtslage, sollte stets ein Zitat als solches gekennzeichnet werden. Vollständige Zitate sind zu unterlassen und durch einen Link zu ersetzen.

Aktuelle Version vom 16. März 2004, 10:14 Uhr

Das Urheberrecht schützt bestimmte ästhetische Werkformen, darunter Sprachwerke, vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Die im Forum und hier in der Heise-Wiki verfassten Beiträge stellen Sprachwerke dar, können also urheberrechtlich geschützt sein.

Nach § 51 Nummer 2 UrhG sind Zitate von Sprachwerken in bestimmenten Fällen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein neues Sprachwerk entsteht, also eine eigene geistige Auseinandersetzung erfolgt. "Vollständige" Zitate sind daher in der Regel unzulässig, wenn das zitierte Werk geschützt ist.

Unabhängig von der Rechtslage, sollte stets ein Zitat als solches gekennzeichnet werden. Vollständige Zitate sind zu unterlassen und durch einen Link zu ersetzen.

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