Zensur: Unterschied zwischen den Versionen

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Im ersten Verfahren lassen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie dem Heise-Verlag das Setzen eines Links auf die Software AnyDVD in einem News-Beitrag untersagen. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676 Heise-Link] Dies verstößt nach Meinung der Kläger gegen das Urheberrecht. Das LG München und das OLG München wiesen jeweils die Revision des Verlages gegen diese einstweilige Verfügung zurück, daraufhin legt Heise Verfassungbeschwerde gegen das Urteil ein. Heise hat eine Zusammenfassung der Vorgänge aus seiner Sicht öffentlich ins Netz gestellt. [http://www.heise.de/heisevsmi/ Heise-Link]
Im ersten Verfahren lassen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie dem Heise-Verlag das Setzen eines Links auf die Software AnyDVD in einem News-Beitrag untersagen. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676 Heise-Link] Dies verstößt nach Meinung der Kläger gegen das Urheberrecht. Das LG München und das OLG München wiesen jeweils die Revision des Verlages gegen diese einstweilige Verfügung zurück, daraufhin legt Heise Verfassungbeschwerde gegen das Urteil ein. Heise hat eine Zusammenfassung der Vorgänge aus seiner Sicht öffentlich ins Netz gestellt. [http://www.heise.de/heisevsmi/ Heise-Link]


Ein anderes Verfahren, das viele Heise-Leser als einen Schritt zur Pressezensur werten, schlägt eine Brücke zur kritischen Berichterstattung über Dialer und Spam in den Heise-Medien. In einer einstweiligen Verfügung verpflichtet eine einschlägig bekannte Firma aus dem Dialergeschäft den Verlag, die Verbreitung von Diskussionsbeiträgen in den Webforen zu verhindern, die gegen besagte Firma eingesetzt werden können. Konkret geht es um ein Script, welches den massenhaften Download des angebotenen Dialers bewerkstelligt und dadurch auf der Webseite des Klägers Traffic verursacht. Ein solches Vorgehen wurde in den heise Foren gelegentlich mit "Streicheln" umschrieben. Dies ist den Ausführungen des hauseigenen Justitiars zufolge rechtlich zumindes bedenklich [http://www.heise.de/newsticker/meldung/53689 Heise-Link] und kommt dementsprechend in letzter Zeit nicht mehr vor. Diese einstweilige Verfügung wurde vor dem LG Hamburg bestätigt, die Revisionsverhandlung steht noch aus. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Heise-Link] Die anwaltliche Vertretung der besagten Firma war Ende 2004 auch im Fall FTP-World involviert.[http://www.heise.de/newsticker/meldung/51156/ Heise-Link]
Ein anderes Verfahren, das viele Heise-Leser als einen Schritt zur Pressezensur werten, schlägt eine Brücke zur kritischen Berichterstattung über Dialer und Spam in den Heise-Medien. In einer einstweiligen Verfügung verpflichtet eine einschlägig bekannte Firma aus dem Dialergeschäft den Verlag, die Verbreitung von Diskussionsbeiträgen in den Webforen zu verhindern, die gegen besagte Firma eingesetzt werden können [http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Heise-Link]. Konkret geht es um ein Script, welches den massenhaften Download des angebotenen Dialers bewerkstelligt und dadurch auf der Webseite des Klägers Traffic verursacht. Ein solches Vorgehen wurde in den heise Foren gelegentlich mit "Streicheln" umschrieben. Dies ist den Ausführungen des hauseigenen Justitiars zufolge rechtlich zumindes bedenklich [http://www.heise.de/newsticker/meldung/53689 Heise-Link] und kommt dementsprechend in letzter Zeit nicht mehr vor. Diese einstweilige Verfügung wurde vor dem LG Hamburg bestätigt, die Revisionsverhandlung steht noch aus. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Heise-Link] Die anwaltliche Vertretung der besagten Firma war Ende 2004 auch im Fall FTP-World involviert.[http://www.heise.de/newsticker/meldung/51156/ Heise-Link]


In Nutzerkreisen von Heise kursiert die Vermutung, das vor allem der zweite Fall in Zusammenhang mit den [[Heise-DDoS]]-Angriffen auf Heise stehen. Dafür gibt es bisher aber keine stichhaltigen Beweise. Allerdings kam es Ende 2005 zu massiven DDoS—Atacken auf z.T. private Webseiten, die kritisch über ein neues „Hilfsprogramm“ der oben angesprochenen Firma berichteten.
In Nutzerkreisen von Heise kursiert die Vermutung, das vor allem der zweite Fall in Zusammenhang mit den [[Heise-DDoS]]-Angriffen auf Heise stehen. Dafür gibt es bisher aber keine stichhaltigen Beweise. Allerdings kam es Ende 2005 zu massiven DDoS—Atacken auf z.T. private Webseiten, die kritisch über ein neues „Hilfsprogramm“ der oben angesprochenen Firma berichteten.
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Eine andere Sichtweise der Dinge wird in der Stellungnahme eines Beteiligten dargestellt [http://forum.golem.de/read.php?9203,573073,573073#msg-573073 Golem-Link].
Eine andere Sichtweise der Dinge wird in der Stellungnahme eines Beteiligten dargestellt [http://forum.golem.de/read.php?9203,573073,573073#msg-573073 Golem-Link].


Leider wird von der Mehrheit der Poster Meinungsfreiheit mit der Freiheit zu Beleidigen, zu Verleumden und zu Straftaten aufzurufen verwechselt. Dabei wird übersehen, dass es neben dem Recht auf Meinungsfreiheit auch ein Persönlichkeitsrecht gibt. Einen guten Eindruck von dem was erlaubt ist und was nicht, gibt einem das deutsche Presserecht.
Leider wird gelegentlich von wenigen Postern die Meinungsfreiheit mit einer anderen Freiheit verwechselt: mit der Freiheit, zu Beleidigen, zu Verleumden und zu Straftaten aufzurufen. Dabei wird übersehen, dass es neben dem Recht auf Meinungsfreiheit auch ein Persönlichkeitsrecht gibt. Einen guten Eindruck von dem was erlaubt ist und was nicht, gibt einem das deutsche Presserecht.

Aktuelle Version vom 9. März 2006, 22:58 Uhr

In allen Foren, vorrangig aber zu den News-Artikeln, taucht immer öfter die Anschuldigung auf, das Heise Meinungen zensiere. Auf der anderen Seite kommt es vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um News-Artikel und Foreneinträge.

Ein kurzer Abriss der wichtigsten Ereignisse in möglichst neutraler Form:

Das Thema der informationellen Selbstbestimmung wird in letzter Zeit immer kritischer disktutiert und wird auch in Zukunft noch für einige Spannungen sorgen. Der Heise-Verlag ist traditionell den Vertretern für Informationsfreiheit zuzuordnen, was im Jahr 2005 zu einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führte.

Im ersten Verfahren lassen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie dem Heise-Verlag das Setzen eines Links auf die Software AnyDVD in einem News-Beitrag untersagen. Heise-Link Dies verstößt nach Meinung der Kläger gegen das Urheberrecht. Das LG München und das OLG München wiesen jeweils die Revision des Verlages gegen diese einstweilige Verfügung zurück, daraufhin legt Heise Verfassungbeschwerde gegen das Urteil ein. Heise hat eine Zusammenfassung der Vorgänge aus seiner Sicht öffentlich ins Netz gestellt. Heise-Link

Ein anderes Verfahren, das viele Heise-Leser als einen Schritt zur Pressezensur werten, schlägt eine Brücke zur kritischen Berichterstattung über Dialer und Spam in den Heise-Medien. In einer einstweiligen Verfügung verpflichtet eine einschlägig bekannte Firma aus dem Dialergeschäft den Verlag, die Verbreitung von Diskussionsbeiträgen in den Webforen zu verhindern, die gegen besagte Firma eingesetzt werden können Heise-Link. Konkret geht es um ein Script, welches den massenhaften Download des angebotenen Dialers bewerkstelligt und dadurch auf der Webseite des Klägers Traffic verursacht. Ein solches Vorgehen wurde in den heise Foren gelegentlich mit "Streicheln" umschrieben. Dies ist den Ausführungen des hauseigenen Justitiars zufolge rechtlich zumindes bedenklich Heise-Link und kommt dementsprechend in letzter Zeit nicht mehr vor. Diese einstweilige Verfügung wurde vor dem LG Hamburg bestätigt, die Revisionsverhandlung steht noch aus. Heise-Link Die anwaltliche Vertretung der besagten Firma war Ende 2004 auch im Fall FTP-World involviert.Heise-Link

In Nutzerkreisen von Heise kursiert die Vermutung, das vor allem der zweite Fall in Zusammenhang mit den Heise-DDoS-Angriffen auf Heise stehen. Dafür gibt es bisher aber keine stichhaltigen Beweise. Allerdings kam es Ende 2005 zu massiven DDoS—Atacken auf z.T. private Webseiten, die kritisch über ein neues „Hilfsprogramm“ der oben angesprochenen Firma berichteten.

Heise brachte erst einige Tage nach dem Attacken einen kurzen News-Beitrag. Heise-Link

Eine andere Sichtweise der Dinge wird in der Stellungnahme eines Beteiligten dargestellt Golem-Link.

Leider wird gelegentlich von wenigen Postern die Meinungsfreiheit mit einer anderen Freiheit verwechselt: mit der Freiheit, zu Beleidigen, zu Verleumden und zu Straftaten aufzurufen. Dabei wird übersehen, dass es neben dem Recht auf Meinungsfreiheit auch ein Persönlichkeitsrecht gibt. Einen guten Eindruck von dem was erlaubt ist und was nicht, gibt einem das deutsche Presserecht.