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In der Debatte umd das aktuelle Urteil wird dem Heise-Verlag u.A. vorgeworfen, Aufrufe zu solchem Tun auch ohne Aufforderung nicht gelöscht zu haben. So müsse in bestimmten Diskussionen damit gerechnet werden, dass solche Aufrufe erfolgen könnten. Daraus ergäbe sich eine erweiterte Sorgfaltspflicht. Dies hat dazu geführt, dass zu manchen Meldungen erst gar keine Diskussionsforen freigeschaltet wurden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Forenbetreiber für die Beiträge der User nicht haftet und erst nach Kenntnis dieser Beiträge zu einer Prüfung und ggf. Löschung verpflichtet ist. | In der Debatte umd das aktuelle Urteil wird dem Heise-Verlag u.A. vorgeworfen, Aufrufe zu solchem Tun auch ohne Aufforderung nicht gelöscht zu haben. So müsse in bestimmten Diskussionen damit gerechnet werden, dass solche Aufrufe erfolgen könnten. Daraus ergäbe sich eine erweiterte Sorgfaltspflicht. Dies hat dazu geführt, dass zu manchen Meldungen erst gar keine Diskussionsforen freigeschaltet wurden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Forenbetreiber für die Beiträge der User nicht haftet und erst nach Kenntnis dieser Beiträge zu einer Prüfung und ggf. Löschung verpflichtet ist. | ||
Eine andere Schilderung der Geschehnisse berichtet jedoch davon, dass die heise Redaktion mit dem Hinweis, das wäre ja nur "Dampf ablassen" die Löschung solcher Aufforderungen verweigerte. Nach dieser Version wird auch das Urteil anders [http://forum.golem.de/read.php?9203,573073,573073#msg-573073 dargestellt] und bewertet als von der heise Redaktion. So soll erst im Wiederholungsfall ein Forenbetreiber zur Vorabprüfung der Beiträge verpflichtet werden können. Ein Indiz für diese Sicht des Urteils ist auch der [http://www.golem.de/0603/43909.html Rückzug] der auf dieses Urteil gestützten Abmahnungen gegen zwei weitere Forenbetreiber. | |||
Inzwischen ist die schriftliche Begründung des Urteils vom Gericht vorgelegt worden und wurde von heise zum Download [http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026 bereitgestellt]. Eine fachlich recht fundierte Analyse der Urteilsbegründung findet man bei [http://www.golem.de/0604/44841.html Golem]. |
Aktuelle Version vom 21. April 2006, 15:28 Uhr
Mit "Streicheln" wurde in den Heise-Foren ein Verfahren umschrieben, bei dem bestimmte Dateien immer wieder von einem Server abgerufen werden. Fast immer wird der betroffene Server verdächtigt, in das Versenden von Spam verwickelt zu sein, oder in den Versuch, dem Besucher einen Dialer unterzuscheiben. Dieses Vorgehen wird vom Justitiar des Heise-Verlages schon länger als rechtlich zumindest bedenklich angesehen.
Es soll allerdings auch schon vorgekommen sein, dass ein unbescholtener Server das Opfer wurde.
In der Debatte umd das aktuelle Urteil wird dem Heise-Verlag u.A. vorgeworfen, Aufrufe zu solchem Tun auch ohne Aufforderung nicht gelöscht zu haben. So müsse in bestimmten Diskussionen damit gerechnet werden, dass solche Aufrufe erfolgen könnten. Daraus ergäbe sich eine erweiterte Sorgfaltspflicht. Dies hat dazu geführt, dass zu manchen Meldungen erst gar keine Diskussionsforen freigeschaltet wurden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Forenbetreiber für die Beiträge der User nicht haftet und erst nach Kenntnis dieser Beiträge zu einer Prüfung und ggf. Löschung verpflichtet ist.
Eine andere Schilderung der Geschehnisse berichtet jedoch davon, dass die heise Redaktion mit dem Hinweis, das wäre ja nur "Dampf ablassen" die Löschung solcher Aufforderungen verweigerte. Nach dieser Version wird auch das Urteil anders dargestellt und bewertet als von der heise Redaktion. So soll erst im Wiederholungsfall ein Forenbetreiber zur Vorabprüfung der Beiträge verpflichtet werden können. Ein Indiz für diese Sicht des Urteils ist auch der Rückzug der auf dieses Urteil gestützten Abmahnungen gegen zwei weitere Forenbetreiber.
Inzwischen ist die schriftliche Begründung des Urteils vom Gericht vorgelegt worden und wurde von heise zum Download bereitgestellt. Eine fachlich recht fundierte Analyse der Urteilsbegründung findet man bei Golem.