Abmahnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- | Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- € und 7.600,- €. | ||
(Die Zahlen beruhen auf einem anonymen Eintrag) | |||
Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. | Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. Besonders hartnäckige Exemplare missbrauchen dazu Anonymisierungsserver, die Heise im Zusammenhang mit der Privatsphäre im Internet erwähnt hat. Auch andere Anleitungen von Datenschützern können dazu missbraucht werden, zu manipulativen oder sogar kriminellen Zwecken die eigene Identität zu verschleiern. | ||
<br> Nachdem diese Störer bereits die Forenrichtlinien verletzt und damit ihr destruktives Potential soweit demonstriert hatten, dass sie gesperrt wurden, schrecken sie auch vor einer Zweckentfremdung dieser Anonymisierungsserver nicht zurück. | |||
Wohlwissend, dass Sie damit den Sinn und die Absicht dieser Anonymisierungsserver und deren Nutzungsbedingungen ignorieren, halten sie sich zugute, damit auf ein Problem der Persönlichkeitsverschleierung hinzuweisen, weil diese immer auch von nicht ganz unbescholtenen Bürgern genutzt werden können. | |||
Den Betreibern und manchen Benutzern dieser Server ist allerdings bereits im Zusammenhang mit anderen Vorfällen klar geworden, dass im Zusammenhang mit echten Straftaten die Strafverfolgungsbehörden die scheinbare Anonymität durch mitloggen u.Ä. jederzeit aushebeln können. |
Aktuelle Version vom 22. November 2005, 23:31 Uhr
Die Abmahnung ist das letzte Mittel für Heise, um renitente Trolle auszuschließen. Leider kann sie natürlich nur Postern zugestellt werden, deren wahre Identität Heise kennt.
Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- € und 7.600,- €. (Die Zahlen beruhen auf einem anonymen Eintrag)
Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. Besonders hartnäckige Exemplare missbrauchen dazu Anonymisierungsserver, die Heise im Zusammenhang mit der Privatsphäre im Internet erwähnt hat. Auch andere Anleitungen von Datenschützern können dazu missbraucht werden, zu manipulativen oder sogar kriminellen Zwecken die eigene Identität zu verschleiern.
Nachdem diese Störer bereits die Forenrichtlinien verletzt und damit ihr destruktives Potential soweit demonstriert hatten, dass sie gesperrt wurden, schrecken sie auch vor einer Zweckentfremdung dieser Anonymisierungsserver nicht zurück.
Wohlwissend, dass Sie damit den Sinn und die Absicht dieser Anonymisierungsserver und deren Nutzungsbedingungen ignorieren, halten sie sich zugute, damit auf ein Problem der Persönlichkeitsverschleierung hinzuweisen, weil diese immer auch von nicht ganz unbescholtenen Bürgern genutzt werden können.
Den Betreibern und manchen Benutzern dieser Server ist allerdings bereits im Zusammenhang mit anderen Vorfällen klar geworden, dass im Zusammenhang mit echten Straftaten die Strafverfolgungsbehörden die scheinbare Anonymität durch mitloggen u.Ä. jederzeit aushebeln können.