Abmahnung: Unterschied zwischen den Versionen
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(Heise empfiehlt dies bestimmt nicht in dem Zusammenhang) |
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Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- € und 7.600,- €. | Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- € und 7.600,- €. | ||
Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden | Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. |
Version vom 23. September 2004, 20:29 Uhr
Die Abmahnung ist das letzte Mitte für Heise um renitente Trolle auszuschliessen. Sie kann natürlich nur Postern zugestellt werden, deren wahre Identität Heise kennt.
Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- € und 7.600,- €.
Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden.