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Mit "Streicheln" wurde in den Heise-Foren ein Verfahren umschrieben, bei dem bestimmte Dateien immer wieder von einem Server abgerufen werden. | Mit "Streicheln" wurde in den Heise-Foren ein Verfahren umschrieben, bei dem bestimmte Dateien immer wieder von einem Server abgerufen werden. Fast immer wird der betroffene Server verdächtigt, in das Versenden von [[Spam]] verwickelt zu sein, oder in den Versuch, dem Besucher einen Dialer unterzuscheiben. Dieses [http://www.heise.de/newsticker/meldung/53689 Vorgehen] wird vom Justitiar des Heise-Verlages schon länger als rechtlich zumindest bedenklich angesehen. | ||
Es soll allerdings auch schon vorgekommen sein, dass ein unbescholtener Server das Opfer wurde. | |||
In der Debatte umd das aktuelle Urteil wird dem Heise-Verlag u.A. vorgeworfen, Aufrufe zu solchem Tun auch ohne Aufforderung nicht gelöscht zu haben. So müsse in bestimmten Diskussionen damit gerechnet werden, dass solche Aufrufe erfolgen könnten. Daraus ergäbe sich eine erweiterte Sorgfaltspflicht. Dies hat dazu geführt, dass zu manchen Meldungen erst gar keine Diskussionsforen freigeschaltet wurden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Forenbetreiber für die Beiträge der User nicht haftet und erst nach Kenntnis dieser Beiträge zu einer Prüfung und ggf. Löschung verpflichtet ist. | |||
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Version vom 10. März 2006, 10:15 Uhr
Mit "Streicheln" wurde in den Heise-Foren ein Verfahren umschrieben, bei dem bestimmte Dateien immer wieder von einem Server abgerufen werden. Fast immer wird der betroffene Server verdächtigt, in das Versenden von Spam verwickelt zu sein, oder in den Versuch, dem Besucher einen Dialer unterzuscheiben. Dieses Vorgehen wird vom Justitiar des Heise-Verlages schon länger als rechtlich zumindest bedenklich angesehen.
Es soll allerdings auch schon vorgekommen sein, dass ein unbescholtener Server das Opfer wurde.
In der Debatte umd das aktuelle Urteil wird dem Heise-Verlag u.A. vorgeworfen, Aufrufe zu solchem Tun auch ohne Aufforderung nicht gelöscht zu haben. So müsse in bestimmten Diskussionen damit gerechnet werden, dass solche Aufrufe erfolgen könnten. Daraus ergäbe sich eine erweiterte Sorgfaltspflicht. Dies hat dazu geführt, dass zu manchen Meldungen erst gar keine Diskussionsforen freigeschaltet wurden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Forenbetreiber für die Beiträge der User nicht haftet und erst nach Kenntnis dieser Beiträge zu einer Prüfung und ggf. Löschung verpflichtet ist.