Abmahnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. Besonders hartnäckige Exemplare verwenden dazu Anonymisierungsserver, die Heise im Zusammenhang mit der Privatsphäre im Internet gelegentlich als geeignetes Hilfsmittel erwähnt hat. Auch andere Anleitungen zur Identitätsverschleierung aus dem Baukasten von Datenschützern können dazu missbraucht werden. Nachdem diese Störer bereits die Forenrichtlinien verletzt und damit ihr destruktives Potential demonstriert haben, um gesperrt zu werden, schrecken sie auch vor einer Zeckentfremdung im Sinn der Anbieter dieser Anonymisierungsserver nicht zurück. Ungewollt weisen sie damt auf ein Problem des Internetdatenschutzes hin.
Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. Besonders hartnäckige Exemplare verwenden dazu Anonymisierungsserver, die Heise im Zusammenhang mit der Privatsphäre im Internet gelegentlich als geeignetes Hilfsmittel erwähnt hat. Auch andere Anleitungen zur Identitätsverschleierung aus dem Baukasten von Datenschützern können dazu missbraucht werden. Nachdem diese Störer bereits die Forenrichtlinien verletzt und damit ihr destruktives Potential demonstriert haben, um gesperrt zu werden, schrecken sie auch vor einer Zeckentfremdung im Sinn der Anbieter dieser Anonymisierungsserver nicht zurück. Ungewollt weisen sie damt auf ein Problem des Internetdatenschutzes hin.
Den Betreibern ist allerdings bereits im Zusammenhang mit anderen Vorfällen klar geworden, dass im Zusammenhang mit echten Straftaten die Strafverfolgungsbehörden die scheinbare Anonymität duch mitloggen u.Ä. jederzeit aushebeln können.

Version vom 24. September 2004, 18:31 Uhr

Die Abmahnung ist das letzte Mittel für Heise, um renitente Trolle auszuschließen. Sie kann natürlich nur Postern zugestellt werden, deren wahre Identität Heise kennt.

Verbunden ist die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Strafe variiert je nach Störfaktor des Trolls zwischen 500,- € und 7.600,- €.

Selbst eine solche Abmahnung verhindert allerdings nicht, dass sich Trolle unter einer neuen Identität anmelden. Besonders hartnäckige Exemplare verwenden dazu Anonymisierungsserver, die Heise im Zusammenhang mit der Privatsphäre im Internet gelegentlich als geeignetes Hilfsmittel erwähnt hat. Auch andere Anleitungen zur Identitätsverschleierung aus dem Baukasten von Datenschützern können dazu missbraucht werden. Nachdem diese Störer bereits die Forenrichtlinien verletzt und damit ihr destruktives Potential demonstriert haben, um gesperrt zu werden, schrecken sie auch vor einer Zeckentfremdung im Sinn der Anbieter dieser Anonymisierungsserver nicht zurück. Ungewollt weisen sie damt auf ein Problem des Internetdatenschutzes hin.

Den Betreibern ist allerdings bereits im Zusammenhang mit anderen Vorfällen klar geworden, dass im Zusammenhang mit echten Straftaten die Strafverfolgungsbehörden die scheinbare Anonymität duch mitloggen u.Ä. jederzeit aushebeln können.