HeiseForenWiki:Urheberrechte beachten: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urheberrecht schützt bestimmte ästhetische Werkformen (Malen, Texten, Musizieren, Computerprogramme usw) vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Im Forum ist es deshalb von Bedeutung, da an zitierten Texten ein fremdes Urheberrecht bestehen kann, das durch ein Zitat möglicherweise verletzt wird.
Das Urheberrecht schützt bestimmte ästhetische Werkformen, darunter Sprachwerke, vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Die im  Forum und hier in der Heise-Wiki verfassten Beiträge stellen Sprachwerke dar, können also urheberrechtlich geschützt sein.  


Es sollte daher stets ein Zitat als solches gekennzeichnet werden. Vollständige Zitate sind zu unterlassen und durch einen Link zu ersetzen.
Nach § 51 Einls, Nummer 2 UrhG sind Zitate von Sprachwerken in bestimmenten Fällen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein neues Sprachwerk entsteht, also eine eigene geistige Auseinandersetzung erfolgt. "Vollständige" Zitate sind daher in der Regel unzulässig, wenn das zitierte Werk geschützt ist.
 
Unabhängig von der Rechtslage, sollte stets ein Zitat als solches gekennzeichnet werden. Vollständige Zitate sind zu unterlassen und durch einen Link zu ersetzen.


==Weblinks==
==Weblinks==


* [http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht Urheberrecht]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht Urheberrecht]

Version vom 16. März 2004, 09:13 Uhr

Das Urheberrecht schützt bestimmte ästhetische Werkformen, darunter Sprachwerke, vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Die im Forum und hier in der Heise-Wiki verfassten Beiträge stellen Sprachwerke dar, können also urheberrechtlich geschützt sein.

Nach § 51 Einls, Nummer 2 UrhG sind Zitate von Sprachwerken in bestimmenten Fällen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein neues Sprachwerk entsteht, also eine eigene geistige Auseinandersetzung erfolgt. "Vollständige" Zitate sind daher in der Regel unzulässig, wenn das zitierte Werk geschützt ist.

Unabhängig von der Rechtslage, sollte stets ein Zitat als solches gekennzeichnet werden. Vollständige Zitate sind zu unterlassen und durch einen Link zu ersetzen.

Weblinks