Grüne Welle: Unterschied zwischen den Versionen

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K (die 5. Welle ;-))
K (Die Formulierung 'Einige spekulieren' sollte wenigstens durche eine Belegstelle gestützt sein)
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die [http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren unzulässig] ist
die [http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren unzulässig] ist


Einige spekulieren, daß die Heise-Redaktion mittels Gewichtung der Bewertungsfunktion die Möglichkeit solcher Meinungsäußerungen begünstigt, wenn das jeweilige Thema von allgemeinem Interesse ist.
Gelegentlich wird spekuliert, daß die Heise-Redaktion mittels Gewichtung der [[Bewertungsfunktion]] die Möglichkeit solcher Meinungsäußerungen begünstige, wenn das jeweilige Thema von allgemeinem Interesse ist. Belege hierfür fehlen jedoch. Allgemein wird das Interesse Heises an der Bewertung gern überschätzt.

Version vom 30. Juli 2007, 14:40 Uhr

Die Grüne Welle ist ein äußerst seltenes Phänomen in den Heise-Foren. Es werden prinzipiell alle Beiträge, ob gut, schlecht oder trollig, im allgemeinen Freudentaumel mit ++ bewertet. Rot oder mittelmäßig bewertete Beiträge sind eine Rarität. Das führt dann dazu, dass manche User mit aller Gewalt versuchen, einen negativ bewerteten Beitag zu schreiben, was sich meist als unmöglich erweist.

Bisher trat dieser Umstand nach der Ablehnung der Software-Patente im europäischen Parlament (Heise-Link und Heise-Link) und einer Abmahnung von O2 gegen einen Sauerstoff-Abfüller (Heise-Link und Heise-Link) auf.
Ersteres endete nach 11389 Beiträgen (und damit unangefochten Spitzenreiter) und einer Forensperrung durch die Heise-Admins.

Eine weitere grüne Welle (Heise-Link) folgte auf den Artikel über zwei Programmierstellen für Bundestrojaner (Heise-Link) und kann mittleweile als beendet betrachtet werden.

Am 1.März 2007 führte die Meldung, das Kanadische Parlament habe die Anti-Terror-Gesetze vorläufig nicht verlängert zu einer spontanen Grünen Welle, die auch von einzelnen Trollversuchen nicht gestoppt werden konnte.

Am 26.Juli begann die fünfte grüne Welle als Reaktion auf die Meldung, dass die Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren unzulässig ist

Gelegentlich wird spekuliert, daß die Heise-Redaktion mittels Gewichtung der Bewertungsfunktion die Möglichkeit solcher Meinungsäußerungen begünstige, wenn das jeweilige Thema von allgemeinem Interesse ist. Belege hierfür fehlen jedoch. Allgemein wird das Interesse Heises an der Bewertung gern überschätzt.